Elternbeirat


Der Elternbeirat ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen, Kindertagesstätten und anderen pädagogischen Einrichtungen. Die Einrichtung eines Elternbeirates ist in den Schulgesetzen aller Bundesländer vorgeschrieben.

 

Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und die Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen.

 

Zu Beginn eines Schuljahres werden in jeder Klasse ein/e Elternvertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in gewählt. Alle gewählten Elternvertreter bilden den Elternbeirat auf Schulebene. Dieses Gremium wählt einen Vorstand bestehend aus der/dem 1. Vorsitzenden sowie deren/dessen Stellvertreter/in. Die beiden Vorsitzenden sind automatisch Mitglied in der Schulkonferenz. Weiterhin wählen die Elternvertreter aus ihrer Mitte 4 weitere Eltern für die Schulkonferenz aus.

 

In der Regel findet in jedem Halbjahr eine Sitzung des Schulelternbeirates statt. Zusätzlich können bedarfsweise weitere Sitzungen einberufen werden.

 

In Rheinfelden sind die beiden Vorsitzenden des Schulelternbeirates automatisch auch Mitglied im Gesamtelternbeirat der Stadt Rheinfelden (GEB). Der GEB wählt auch jährlich einen Vorstand, der aus mehreren Personen und Funktionen besteht.

 

Die Schulleitung der Goetheschule pflegt den Kontakt zu den gewählten Elternvertretern; mit dem Vorstand finden regelmäßig Besprechungen statt.